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   BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00   

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https://dejure.org/2001,51329
BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00 (https://dejure.org/2001,51329)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 9 AZR 316/00 (https://dejure.org/2001,51329)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 9 AZR 316/00 (https://dejure.org/2001,51329)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrIG § 3 Nr. 20).

    Dabei ist im Kalenderjahr bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95- aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    2. Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97- aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Die rechtliche Grundlage für die vom Senat entwickelte Umrechnung findet sich in § 3 BUrIG (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Diese Festlegung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt des Urlaubsanspruchs als einen Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht, ohne daß die Rlicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 mwN).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    2. Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97- aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Ein solcher Anspruch ergibt sich weder als Schadenersatz aus Verzug nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 BGB (vgl. BAG 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrIG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrIG § 7 Nr. 107 mwN) noch aus der vertraglichen Verpflichtung der Beklagten zur ersatzweisen Freistellung.
  • LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 702/99
    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
    Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. Oktober 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Düwell, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Reinecke und Marquardt, die ehren amtlichen Richter Trümner und Benrath für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2000 - 11 Sa 702/99 - auf gehoben.
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